Beachte das Spezialprogramm für das Jahr 2020!
Die Plauschzeitfahren 1-5 und 7 werden als Einzelzeitfahren ausgetragen. Windschattenfahren ist deshalb nicht erlaubt.
Das Plauschzeitfahren 6 wird als Handicaprennen ausgetragen, wobei die Strecke an der Rangverkündigung des vorhergehenden Plauschzeitfahren ausgelost wird. Am Handicaprennen wird nach der umgekehrten Rangliste mit den entsprechenden Zeitabständen gestartet. Neustartende gehen mit dem/der Zeitschnellsten (pro Kategorie), der/die am Rennen teilnimmt an den Start. Bei dem Handicaprennen ist Windschattenfahren erlaubt.
Das Plauschzeitfahren 8 wird im Massenstart ausgetragen.
Auf den Unterseiten Programm und Ranglisten sind weitere Informationen zur aktuellen Saison zu finden.
Startgeld
Pro Start CHF 5.-
alle 8 Rennen: CHF 40.- (Juniorinnen und Junioren (bis und mit 16 jährig) müssen kein Startgeld bezahlen)
Kategorien
JD | Juniorinnen | (2001 und jünger) | S1 | Herren- Stärkeklasse 1 | |
JH | Junioren | (2001 und jünger) | S2 | Herren- Stärkeklasse 2 | |
D | Damen | S3 | Herren- Stärkeklasse 3 | ||
Stärkeklassen
Jeder Rennfahrer teilt sich vor dem ersten Rennen seinem Leistungsvermögen entsprechend in eine Stärkeklasse ein. In dieser Stärkeklasse fährt er das ganze Jahr. Die Organisatoren behalten sich evtl. Korrekturen vor. 😉
Wertung
Alle Fahrer erhalten Rangpunkte (1. Rang = 1 Punkt, 2. Rang = 2 Punkte, usw.) Die sechs besten Resultate werden für das Schlussklassement gewertet. (2 Streichresultate)
Preisberechtigt ist jede/jeder TeilnehmerIn die/der 6 Resultate aufweist.
attraktive Preise zu gewinnen…
Unter den anwesenden Teilnehmern, die 6 Rennen gefahren sind und am Schlussrangverlesen anwesend sind, werden zwei attraktive Preise verlost.
- 2x Frühstück auf dem Hohen Kasten für 2 Personen
- 2x gratis Startplätze für die ganze Saison bei den Plauschzeitfahren 2018
Auskunft
Über die Durchführung der einzelnen Rennen wird ab 17.30 Uhr über eine WhatsApp Gruppe informiert. Für diejenigen ohne WhatsApp besteht die Möglichkeit sich über die Homepage des RMC Appenzell zu informieren.
Die Fahrräder müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen. Versicherung ist Sache des Teilnehmers. Zur Deckung der Haftpflicht für Veranstalter, Teilnehmer und Hilfspersonen gegenüber Dritten besteht eine Versicherung. Es besteht ausnahmslos eine Helmtragpflicht..